Das FBZ stellt sich vor

Förder- und Beratungszentrum (FBZ)

Seit dem Schuljahr 2019/2020 hat das Förder- und Beratungszentrum der Stadt Frankenthal seine Arbeit aufgenommen. Es unterstützt die Frankenthaler Regelschulen sowie manche Regelschulen im Rhein-Pfalz-Kreis bei ihrer Arbeit.

Zum Team gehören aktuell 5 Förderschullehrkräfte, die mit einem Teil ihrer Stunden diesen Schulen mit umfangreichem Fachwissen und langjähriger Erfahrung bei allen Fragen rund um das schulische Leben und Lernen zur Seite stehen. Es sind Frau Meiser, Frau Voss, Frau Wassiljew, Frau Geis und Herr Heck als Leiter des FBZ.

Bei Bedarf werden Förderschullehrkräfte aus der

  • Mosaikschule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung
  • Neumayerschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder
  • Tom-Mutters-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung in Gesprächen mit anderen Netzwerkpartnern, z.B. Ärzten, Therapeuten, mobile Jugendhilfe hinzugezogen.

Beratungsthemen sind z.B.

Lernschwierigkeiten,

Teilleistungsstörungen, Besonderheiten in Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Konzentration und Verhalten sowie schullaufbahnbezogene Fragestellungen.

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Ziel der Beratung ist es, sich gemeinsam auf den Weg zu machen, um Schüler:innen durch kreatives Ausschöpfen aller Möglichkeiten zu erfolgreichem Lernen zu verhelfen.

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Hierbei werden folgende Schritte eingeleitet:

  • Die Klassenlehrkräfte informieren die Eltern über die Beratungsanfrage.
  • Jede Beratung beginnt mit einer intensiven gemeinsamen Analyse der aktuellen Situation unter systemischen Gesichtspunkten und der Formulierung einer konkreten Fragestellung, an der gearbeitet werden soll.
  • Es kann hilfreich sein, wenn die Förderschullehrkraft im Unterricht hospitiert.

Die Lehrkraft beschäftigt sich mit dem Kind in Einzelarbeit, um sich einen eigenen Eindruck über die Schwierigkeiten zu verschaffen und mögliche Stolpersteine beim Lernen zu identifizieren. Ggf. werden Lernhilfen angeboten, die das Kind dann im Klassenunterricht weiter nutzen kann. Auch das Anregen von außerschulischer Diagnostik (z.B. Seh- oder Hörtest oder Therapien, wie z.B. Ergotherapie, Logopädie etc.) und die Vernetzung der Ergebnisse mit dem schulischen Lernen gehören im Einvernehmen mit den Eltern zur Beratertätigkeit.

Das Erreichte wird evaluiert und gemeinsam wird überlegt, ob es weiterführende Ziele für die Beratung gibt, ob Maßnahmen angepasst werden müssen oder ob der Beratungsauftrag erfüllt ist und die Beratung beendet werden kann.

Die Beratungen sind so individuell wie die Lernsituationen und können punktuell oder über einen längeren Zeitraum erfolgen. Viele Lernschwierigkeiten konnten auf diesem Weg schon vermindert werden.